Ein Qualitätssicherungssystem ist laut Großhandels-Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe vorgeschrieben. Ebenso sind wir verpflichtet, die Anforderungen der Leitlinien der Guten Vertriebspraxis gemäß Artikel 67 der Richtlinie 2001/82/EG (GDP) zu erfüllen. Unsere Prozesse und Betriebsabläufe sind strukturiert und unterliegen einer regelmäßigen Überwachung. Dadurch unterstreichen wir unser hohes Qualitätsbewusstsein.
"Qualität ist kein Zufall. Es gehören Intelligenz und Wille dazu, um die Dinge besser zu machen."
Gerit Holle
Verantwortliche Person nach §52 AMG